Das fehlerhafte Sachverständigengutachten
1. Aufl. 2022
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S. 2661. Einleitung
Unter „Standesrecht“ oder „Standesregeln“ versteht man allgemein einen Kodex jener Verhaltensweisen, die nach Auffassung der betreffenden Standeskreise den anständigen Gepflogenheiten (den guten Sitten) innerhalb eines Standes entsprechen.
Der folgende Beitrag befasst sich mit den Zusammenhängen zwischen dem Standesrecht für Sachverständige und fehlerhaften Gutachten. Der Begriff des „fehlerhaften Gutachtens“ wird dabei in einem weiten Sinn verstanden. Es geht nicht bloß darum, ob ein Gutachten im Ergebnis unrichtig ist. Fehlerhaft ist ein Gutachten auch dann, wenn sein Zustandekommen – sei es aufgrund der fehlenden Objektivität, Unabhängigkeit und/oder Unparteilichkeit seiner Verfasserin oder seines Verfassers, sei es aufgrund unzureichender, nicht dem anzulegenden Sorgfaltsmaßstab entsprechender Arbeitsweise – nicht den gesetzlichen und/oder eben den standesrechtlichen Anforderungen an ein lege artis erstattetes Gutachten entspricht. Der Fokus liegt auf den in die Gerichtssachverständigenliste der Justiz eingetragenen, somit den allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, denen gem § 86 Abs 1 GOG im Gerichtsverfahren ein gesetzlicher Bestellun...