Fehler und Fehlverhalten in Bilanz- und Steuerrecht
1. Aufl. 2016
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I. S. 124Einleitung
„Nobody is perfect“ ist das Generalthema der diesjährigen Wiener Bilanzrechtstage. In der Tat unterlaufen auch in der Praxis des Bilanzsteuerrechts – wie sollte es auch anders sein – immer wieder Fehler. Es liegt daher nahe, sich im Bilanzsteuerrecht mit der Frage zu beschäftigen, wie die Rechtsordnung mit solchen Fehlern (wenn sie einmal entdeckt sind) umgeht. Der Titel des vorliegenden Beitrags „Bilanzberichtigung im Steuerrecht“ nimmt die Antwort auf diese Frage bereits vorweg: Im Bilanzsteuerrecht haben Fehler auch Konsequenzen, sie sind – eben im Wege einer Bilanzberichtigung – zu korrigieren.
Das Institut der Bilanzberichtigung beschäftigt sich mit der Korrektur eines fehlerhaften Vorgehens des Steuerpflichtigen bei der Erstellung seiner Steuerbilanz. Insoweit nimmt das Bilanzsteuerrecht den Steuerpflichtigen als die „Fehlerquelle“ wahr. Daher wird im Folgenden der Blick stark auf Fehler des Steuerpflichtigen und deren Konsequenzen gerichtet sein. Freilich soll nicht der Eindruck entstehen, dass Fehler im Bilanzsteuerrecht nur dem Steuerpflichtigen unterlaufen können. Denn selbstverständlich geht die Finanzverwaltung ebenfalls mitunter fehlerhaft vor. Auch für die...