Private Client Arbitration
1. Aufl. 2020
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Einleitung: Schiedsgerichtsbarkeit und ADR
S. 31. Im Allgemeinen
Die Anfänge der Schiedsgerichtsbarkeit reichen bis in die Antike zurück. Insbesondere im Mittelalter entwickelte sich eine ausgeprägte Handelsschiedsgerichtsbarkeit im Bereich der Kaufmannschaft. Mit der wirtschaftlichen Globalisierung ging auch eine Internationalisierung der Gerichtsbarkeit einher. Nicht immer kann aber die staatliche Gerichtsbarkeit die Bedürfnisse der relevanten Akteure zufriedenstellen. Insbesondere in Streitigkeiten, die aus komplexen M&A-Transaktionen, Bauprojekten oder der Energiewirtschaft resultieren, fehlt den staatlichen Richtern oftmals neben spezifischem Fachwissen vor allem auch die Zeit, um sich mit dem konkreten Fall in allen Facetten auseinanderzusetzen.
In den zuvor geschilderten Fällen bietet die Schiedsgerichtsbarkeit jedenfalls den Vorteil, das (in der Praxis häufig vorkommende) Panel mit Experten in Bezug auf den konkreten Fall zu besetzen. Abgesehen davon spielt auch die (faktische) Vertraulichkeit von Schiedsverfahren für deren Beliebtheit in Wirtschaftsstreitigkeiten eine bedeutende Rolle. Zuletzt ist auch die nahezu weltweite Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen ein erheblicher Gr...