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ASoK 7, Juli 2016, Seite 278

III. GuKG-Novelle 2016

Thomas Krammer

Durch das Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Ärztegesetz 1998 geändert werden (GuKG-Novelle 2016), das am als Regierungsvorlage im Ministerrat beschlossen wurde (RV 1194 BlgNR 25. GP), wird neben der Berufsgruppe des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege die Pflegefachassistenz als neuer Gesundheits- und Krankenpflegeberuf geschaffen. Die Ausbildung erfolgt an den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege, wobei diese neue Berufsgruppe schon durch die geltende Rechtslage von der Vollversicherung nach dem ASVG umfasst ist.

Darüber hinaus soll auch die Pflegeassistenz, die bisherige Pflegehilfe, ebenfalls in die sozialversicherungsrechtliche Vollversicherung nach § 4 Abs 1 Z 5 ASVG einbezogen werden.

Erfolgt die Ausbildung zur Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz jedoch im Rahmen einer sonstigen Ausbildung an einer Schule nach dem Schulorganisationsgesetz oder an einer Privatschule nach dem Privatschulgesetz (ist sie also beispielweise integrierter Bestandteil der Ausbildung zu einem Sozialbetreuungsberuf), so ist aufgrund der vermengten Ausbildungsinhalte eine Ausnahme von der ...

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