Externe Unternehmensrechnung
4. Aufl. 2010
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S. 127Kapitel 6 Bilanzierung der Höhe nach
A. Überblick
Abb. 6.1: Wertansätze bei Anschaffung und Herstellung
Relevante Gesetzesstellen:
§ 203 UGB, § 206 UGB, § 6 EStG
B. Basiswissen
6.1 Überblick zu Anschaffungs- und Herstellungskosten
Bei der Erstellung einer Bilanz, sowohl bei der Unternehmens- als auch bei der Steuerbilanz, liegen die zentralen Probleme bei der Bewertung. „Bewerten“ bedeutet dabei, den einzelnen Vermögensgegenständen eines Unternehmens einen Geldbetrag zuzuordnen, der in seiner Höhe den „Wert“ des jeweiligen Gegenstandes ausdrücken soll. Da sich die Bewertung von Bilanzposten auf den Erfolgsausweis (d.h. Höhe des Gewinns bzw. Verlusts) des Unternehmens auswirkt, enthalten sowohl Unternehmens- als auch Steuerrecht Vorschriften zur Bewertung von Aktiv- und Passivposten.
Angeschaffte Vermögensgegenstände des Anlage- bzw. Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten anzusetzen (§ 203 Abs. 1 und Abs. 2 UGB, § 6 Z. 1 und 2 EStG). Sie bilden gleichzeitig die Bewertungsobergrenze („Anschaffungskostenprinzip“).
S. 128Ein Anschaffungsvorgang liegt vor, wenn ein Vermögensgegenstand von einem Dritten erworben und nach der Verkehrsauffassung unverändert, d.h. gleichartig, gleichwertig und funktionsgleich bleibt.
Wenn Vermögensgegenstände ganz oder teilweise...