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Harald Mini

Exekutionsverfahren

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3623-8

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Dokumentvorschau
Exekutionsverfahren (4. Auflage)

S. 1435. Kapitel: Die Aufschiebung der Exekution

I. Die Aufschiebung der Exekution nach den §§ 42 ff

A. Einleitung

289

Wenn der Verpflichtete die Exekution bekämpft (etwa mit einem Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung, einem Einstellungsantrag, einer Oppositions- oder Impugnationsklage oder indirekt durch Aktionen gegen den Exekutionstitel wie mit einem Wiedereinsetzungsantrag oder einem Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung), führen diese Aktionen nicht auch automatisch zu einer vorläufigen Unterbrechung der Exekution. Allerdings können im Exekutionsverfahren Schritte bevorstehen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (etwa eine drohende Versteigerung), sodass es durchaus nötig sein kann, einen vorläufigen Stillstand im Exekutionsverfahren herbeizuführen, um währenddessen zu klären, ob die Exekution überhaupt oder im bisherigen Ausmaß aufrecht bleibt. Diesem Zweck dient ein eigenes, in den §§ 42 ff geregeltes Verfahren zur Aufschiebung der Exekution.

Aus den gesetzlichen Bestimmungen lassen sich die Voraussetzungen der Aufschiebung wie folgt in einem Satz zusammenfassen: Eine im Zug befindliche Exekution kann über Antrag aufgeschoben werden, wenn ein gesetzlicher Au...

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