Die Ergebnisabgrenzung bei verbundenen Unternehmen und Betriebsstätten post BEPS
1. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 283III. Das OECD-Musterabkommen post-BEPS: Die Ergebnisabgrenzung bei MNEs zwischen rechtsdogmatischen und rechtspolitischen Erwägungen
5. Die Ergebnisabgrenzung bei verbundenen Unternehmen im OECD-Musterabkommen (post-BEPS)
In Teil II dieser Arbeit wurden die rechtsdogmatischen Grundlagen für die Ergebnisabgrenzung in MNEs auf Basis des OECD MA 2010 (und aufgrund der vernachlässigbaren Änderungen auch auf Basis des OECD MA 2014) diskutiert. In Teil III dieser Arbeit liegt der Fokus nunmehr auf der Analyse des BEPS-Projekts und dessen Auswirkungen auf die Ergebnisabgrenzung in MNEs.
Das BEPS-Projekt hat einerseits lediglich rechtspolitische und andererseits auch rechtsdogmatische Bedeutung. So können etwaige Änderungen der Auslegung des ALP durch das BEPS-Projekt – nach der hier vertretenen Auffassung – für Altabkommen keine interpretationsrelevanten Argumente begründen; insofern hat das BEPS-Projekt für diese Abkommen keine rechtsdogmatische Bedeutung. Insofern stößt bei Altabkommen das „rechtspolitische Wollen“ iZm den Aktionspunkten 8–10 an die Grenzen des „rechtsdogmatischen Könnens“.
Für jene DBA, die auf Grundlage des OECD MA 2017 abgeschlossen werden, haben etwaige Änderungen der A...