Reicht

Praxishandbuch Einbringung von Schriftsätzen

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4705-0

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Praxishandbuch Einbringung von Schriftsätzen (1. Auflage)

S. 2995. Gibt es eine sachliche Rechtfertigung für die Differenzierung?

5.1. Unterschiede aufgrund der Kompetenzordnung

Amtsstunden und organisatorische Beschränkungen können im Verwaltungsverfahren sowohl den Einbringungszeitrahmen als auch die Einbringungsarten beschränken. Wie in Kapitel 4.1. ausgeführt, sind individuelle Regelungen in diesem Bereich aufgrund der Kompetenzbestimmungen möglich. Da jede Behörde das Recht hat, selbst über ihre Amtsstunden und organisatorischen Beschränkungen zu entscheiden, kommt es hier auch zu uneinheitlichen Amtsstunden und uneinheitlichen organisatorischen Beschränkungen.

Der Wunsch nach einer einheitlichen Lösung in Österreich ist verständlich – aber wie würde diese Lösung aussehen?


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Möglichkeit A:
Dem Bund wird die Regelungskompetenz für die Amtsstunden und die organisatorischen Beschränkungen übertragen.
Möglichkeit B:
Dem Bund wird die Regelungskompetenz für „Mindestamtsstunden“ übertragen.
Möglichkeit C:
Die einheitliche Festlegung von Amtsstunden innerhalb eines Bundeslandes.
Möglichkeit D:
Ein gemeinsames Vorgehen der einzelnen Länder/Behörden ohne dezidierte gesetzliche Grundlage.

5.1.1. Möglichkeit A – Regelung durch den Bund

Zum einen sollte man sich an ...

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