Praxishandbuch Einbringung von Schriftsätzen
1. Aufl. 2022
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S. 2743. Fächerübergreifender Vergleich der Einbringungsmodalitäten
3.1. Ist ein Vergleich der unterschiedlichen Verfahrensarten überhaupt möglich?
Nachdem in den vorangegangenen Kapiteln die Bedingungen der Einbringung für das Zivilverfahren wie auch für das Verwaltungsverfahren jeweils separat erörtert wurden, soll an dieser Stelle ein Vergleich der Bedingungen angestellt werden. Die große Frage, die sich hierbei stellt, ist, ob es überhaupt möglich ist zu vergleichen. In Österreich gilt nämlich der Trennungsgrundsatz, der besagt, dass die Verwaltung in allen Instanzen von der Gerichtsbarkeit zu trennen ist. Aus dem Trennungsgrundsatz kann das Verbot von Mischbehörden, das Verbot von wechselseitigen Instanzenzügen, das Verbot von wechselseitigen Weisungen und das Verbot von Parallelzuständigkeiten abgeleitet werden. Da dieser Grundsatz sehr stark ausgeprägt ist, könnte man meinen, ein Vergleich hätte wenig Sinn, da die beiden Rechtsbereiche strikt voneinander zu trennen sind. Meiner Ansicht nach lohnt sich ein Vergleich aber trotzdem – vor allem im Hinblick auf mögliche zukünftige Entwicklungen. Durch einen Blick auf die konkreten Regelungen in der jeweils anderen Verfahrensart können uU...