Praxishandbuch Einbringung von Schriftsätzen
1. Aufl. 2022
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S. 1642. Verwaltungsverfahrensrecht
2.1. Fristen
Der VwGH definiert Fristen als Zeiträume, in denen bzw nach deren Ablauf bestimmte Partei- oder Amtshandlungen vorgenommen werden müssen. Auch im Verwaltungsverfahren können Ansprüche präkludieren. Die hL unterscheidet zwischen gesetzlichen und behördlichen Fristen. Ist die Dauer der Frist durch ein Gesetz oder eine Verordnung bestimmt, handelt es sich um eine gesetzliche Frist; wurde sie von der Behörde festgelegt, spricht man von einer behördlichen Frist. Bei gemischten Fristen handelt es sich um Fristen, bei denen die Behörde ein Mindest- oder ein Höchstzeitmaß beachten muss.
Von weitreichender Bedeutung ist auch die Unterscheidung zwischen verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Fristen. Welche der beiden Fristen vorliegt, hängt davon ab, ob inhaltlich ein subjektives materielles oder ein subjektives formelles Recht behandelt wird. Materiellrechtliche Fristen sind jene, bei denen eine Handlung zu setzen ist, die materiellrechtliche Folgen nach sich zieht. Verfahrensrechtlichen Charakter hat eine Frist, wenn eine Handlung, die prozessuale Rechtswirkungen auslösen soll, in einem zeitlich beschränkten Zeitraum zu setzen ist. Für verfa...