Praxishandbuch Einbringung von Schriftsätzen
1. Aufl. 2022
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S. 11. Zivilverfahrensrecht
1.1. Fristen
Nach der hL ist die Frist ein Zeitraum, in dem eine bestimmte Handlung gesetzt werden kann bzw muss, oder in dem ein bestimmtes Ereignis eingetreten sein muss. Wird die Handlung in der jeweiligen Frist nicht gesetzt, so ist die Partei von der vorzunehmenden Prozesshandlung ausgeschlossen. Ein Beispiel hierzu: Vom Kläger wurde Klage bei Gericht eingebracht; das Gericht leitet die Klage an den Beklagten weiter. Gem § 230 Abs 1 ZPO muss der Beklagte die Klagebeantwortung innerhalb einer vierwöchigen Frist einbringen. Gäbe es diese Frist und die Präklusion nicht, könnte sich der Beklagte für die Klagebeantwortung unbegrenzt Zeit nehmen. Der Kläger hätte daraufhin nicht die Möglichkeit, ein Versäumungsurteil zu beantragen, um das Verfahren rasch zum Abschluss zu bringen. Keine Frist und keine Präklusion bedeuten somit, dass der Beklagte keinen Anreiz hätte, eine Handlung zu setzen und dem Kläger ein effektives Verfahren verwehrt bliebe.
In der Literatur wird zwischen gesetzlichen und richterlichen, materiellrechtlichen und prozessrechtlichen, erstreckbaren und unerstreckbaren, restituierbaren und nicht restituierbaren, absoluten und relativen sowie instruktionellen Fr...