Der Wert bei Drittstaatslieferungen
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 118I. Einleitung
Gegenstand dieses Beitrages ist die Schätzung als eine der Formen der Schlussmethode.
In der Diskussion über die Methoden zur Ermittlung des Zollwertes wird zuweilen die Ansicht vertreten, dass dabei das Instrument der Schätzung generell nicht eingesetzt werden dürfe. Es soll daher untersucht werden, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung doch zulässig ist. Dazu möchte ich zunächst auf die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen verweisen und in der Folge jene Punkte ansprechen, die es aus meiner Sicht bei der Schätzung zu beachten gilt. Schließlich werde ich einige Rechtsmittelentscheidungen besprechen, die sich mit diesem Thema näher auseinandergesetzt haben.
II. Begriffsbestimmung
Das Wort „Schätzung“ leitet sich aus dem mittelhochdeutschen „schetzen“ ab. Der Sprachgebrauch verbindet mit diesem Begriff zwei Bedeutungen, nämlich einerseits „einen Wert veranschlagen“ und andererseits „vermuten“.
Schätzen heißt, durch Abwägen und Berücksichtigen der verschiedenen Möglichkeiten Rückschlüsse über die Wahrscheinlichkeit des Wertes der Waren zu ziehen. Je weniger Anhaltspunkte über den wirklichen Wert einer Ware vorgebracht werden, desto größer sind ...