Dividenden im Konzern
1. Aufl. 2016
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I. S. 96Einleitung und Themenstellung
Die Ausgestaltung des eigenen Steuersystems obliegt der Souveränität jedes einzelnen Staates. Selbst in einem Binnenmarkt, wie jenem der Europäischen Union, finden sich nur wenige und sehr spezifische Harmonisierungsmaßnahmen. Es ist daher geradezu selbstverständlich, dass die Steuerrechtsordnungen der einzelnen Staaten Unterschiede aufweisen. Die steuerplanerische Nutzung dieser Divergenzen wird mitunter als „internationale Steuerarbitrage“ bezeichnet. Wenngleich sich derartige Gestaltungen konzeptionell von missbräuchlichen Vorgehensweisen unterscheiden, stehen sie aufgrund der dadurch herbeigeführten Reduktion der weltweiten Steuerlast im Zentrum steuerpolitischer Diskussionen. Eine konS. 97sistente und international koordinierte Reaktion auf das Phänomen der internationalen Steuerarbitrage war lange Zeit nicht auszumachen. Vielmehr ist es in immer mehr Staaten zur Einführung punktueller Regelungen gekommen, die spezifische Gestaltungen zur Nutzung internationaler Steuerarbitrage adressieren, ohne freilich sämtliche unerwünschten Effekte divergierender Steuersysteme auszuschalten. Die OECD und die Europäische Kommission haben sich jedoch seit einiger Z...