Dividenden im Konzern
1. Aufl. 2016
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I. S. 2Themenstellung und Ausgangslage
Im Rahmen des österreichischen Konzernsteuerrechts ist die Abgrenzung zwischen Dividende und Veräußerungserlös von großer Bedeutung: Während die Früchte der Beteiligung in Form einer Dividende durch die Beteiligungsertragsbefreiung von der Körperschaftsteuer befreit werden, sind die Veräußerung und Wertschwankungen des Stamms steuerlich wirksam. Der Sinn und Zweck der Beteiligungsertragsbefreiung liegt in der Vermeidung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung: Durch die Befreiung von nationalen Beteiligungserträgen wird sichergestellt, dass Früchte der Beteiligung nur einfach besteuert werden. Die Steuerbefreiung der Gewinnausschüttung der Tochtergesellschaft auf Ebene der Muttergesellschaft führt zur Einfachbesteuerung im Konzern. Ausgangspunkt der Abgrenzung zwischen Dividende und Veräußerungserlös muss daher die Frage sein, ob und gegebenenfalls inwieweit die Ausschüttung und Veräußerung des Anteils vergleichbar sind, um eine Unterscheidung der steuerlichen Behandlung systematisch zu rechtfertigen. Im Ergebnis ist zwischen Ausschüttung und Veräußerung kein Unterschied festzustellen: Der Veräußerungspreis einer Beteiligung entspricht der Summe aus...