Die Diskriminierungsverbote im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2006
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S. 289DBA-Diskriminierungsverbote und gemeinschaftsrechtliche Grundfreiheiten – Meistbegünstigung
S. 291I. Das Prinzip der Meistbegünstigung
1. Begriffsbestimmung der Meistbegünstigung
Meistbegünstigung bedeutet Gleichbehandlung von Ausländern unterschiedlicher Herkunft. Während die Vereinbarung eines Inländergleichbehandlungsgebots die Gleichstellung mit den Staatsangehörigen des verpflichteten Staates anstrebt, hat die Gewährung der Meistbegünstigung zum Ziel, einem Staat und seinen Angehörigen eine gleiche oder zumindest ebenso vorteilhafte Behandlung zuzusichern, wie sie dem am meisten begünstigten dritten Staat in gleicher Beziehung und unter gleichen Prämissen zukommt. Die International Law Commission (ILC) hat in einem Regelwerk über das Wesen und die Anwendbarkeit der Meistbegünstigung in dessen Art. 4 und 5 folgende Definition entwickelt:
„A most-favoured-nation clause is a treaty provision whereby a State undertakes an obligation towards another State to accord most-favoured-nation treatment in an agreed sphere of relation. Most-favoured-nation treatment is treatment accorded by the granting State to the beneficiary State, or to persons or things in a determined relationship with that St...