Dienstzeugnisse
2. Aufl. 2009
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Teil I
S. 11A. Definition und Form des Dienstzeugnisses
1. Definition
Unter einem Dienstzeugnis versteht man eine schriftliche Bestätigung über die Dauer und die Art der Dienstleistung eines Dienstnehmers.
Diese Definition ergibt sich aus folgenden verschiedenen Rechtsquellen über Dienstzeugnisse:
Für Angestellte: § 39 AngG
§ 39 (1) Der Dienstgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Dienstverhältnisses dem Angestellten auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art der Dienstleistung auszustellen. Eintragungen und Anmerkungen im Zeugnisse, durch die dem Angestellten die Erlangung einer neuen Stelle erschwert wird, sind unzulässig.
(2) Verlangt der Angestellte während der Dauer des Dienstverhältnisses ein Zeugnis, so ist ihm ein solches auf seine Kosten auszustellen.
(3) Zeugnisse des Angestellten, die sich in der Verwahrung des Dienstgebers befinden, sind ihm auf Verlangen jederzeit auszufolgen.
Für Arbeiter: § 1163 ABGB
(1) Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist dem Dienstnehmer auf sein Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und Art der Dienstleistung auszustellen. Verlangt der Dienstnehmer während der Dauer des Dienstverhältnisses ein Zeugnis, so ist ihm ein solches auf sein...