Dienstleistungserbringung und Mitarbeiterentsendung nach Deutschland
1. Aufl. 2010
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S. 673. Gewerberechtliche Aspekte beim Erbringen von grenzüberschreitenden Handwerks-, Montage- und Dienstleistungen von Österreich nach Deutschland
In diesem Kapitel soll beleuchtet werden, was ein österreichischer Unternehmer aus dem Bau- bzw Baunebengewerbe aus gewerberechtlicher Sicht zu beachten hat, bevor er im zB angrenzenden Deutschland einen Dachstuhl montieren darf oder ein Haus ausmalt etc. Grundfrage ist also, ob die österreichische Gewerbeberechtigung in Deutschland anerkannt wird und welche formalen Erfordernisse zu erfüllen sind, bevor die Leistung erbracht werden kann.
Wird eine Leistung in Deutschland erbracht, so kommt grundsätzlich deutsches Gewerberecht zur Anwendung. Es ist davon auszugehen, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle eine Leistung (nämlich zB die Montage) in Deutschland erbracht wird. In diesem Fall ist damit deutsches Gewerberecht relevant.
Einleitend kann festgehalten werden, dass aus Sicht eines österr Unternehmens, das seine Leistung in Deutschland erbringt, das Einhalten des dt Gewerberechts in aller Regel die am leichtesten zu nehmende Hürde darstellt. Da das dt Gewerberecht im Vergleich zum österr Gewerberecht als eher liberaler bezeichnet werden ...