Sonja Dürager

Datenschutz in Unternehmenstransaktionen

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4245-1

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Datenschutz in Unternehmenstransaktionen (1. Auflage)

S. 1095. Accountability und Transparenz als spezielle Pflichten der Vertragsparteien

5.1. Accountability-Prinzip bei der Datenübermittlung

Nach Art 24 DSGVO setzt der Verantwortliche unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete TOM, um sicherzustellen und den Nachweis dafür erbringen zu können, dass die Verarbeitung gemäß der DSGVO erfolgt. Diese Vorschrift ist die zentrale Norm der DSGVO für die umfassende Eigenverantwortung des Verantwortlichen. Nicht mit jedem Typus der Verarbeitung gehen jedoch gleiche Risiken für das informationelle Selbstbestimmungsrecht einher. Als Referenzgröße, um die Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos beurteilen zu können, dienen die Kriterien Art, Umfang, Umstände und Zwecke der Verarbeitung. Art 24 DSGVO gilt naturgemäß auch für die Risikoermittlung, wenn es um den Transfer von Daten geht. Darauf wurde auch bereits bezüglich der Risikoabwägung bei der Offenlegung von Daten im VDR und bei der Weitergabe an den Rechtsnachfolger im Zuge des Signing oder Closing ein...

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