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Martin Führer

Datenschutz für Gemeinden

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4145-4

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Datenschutz für Gemeinden (1. Auflage)

S. 75Teil III: Besondere Datenverarbeitungen

1. Bauhof, Altstoffsammelzentrum und Co – die Videoüberwachung

Schlagwörter
  • Darf die Gemeinde ihre eigenen Einrichtungen mit Videokameras überwachen?

  • Muss eine solche Überwachung gekennzeichnet werden?

  • Sind Kameraattrappen ein geeigneter Mittelweg?

Ausgangslage

Gerade bei Einrichtungen abseits des Gemeindeamtes bzw des Rathauses, bei welchen vermehrt Bürgerverkehr stattfindet, besteht – vor allem, weil diese nicht rund um die Uhr mit Personal besetzt sind – das Bedürfnis, Kameras zu installieren. In diesen Einrichtungen können wertvolle Gerätschaften vorhanden sein (zB Bauhof) oder der Mangel an Personal vor Ort könnte zum Begehen von Rechtswidrigkeiten (zB unzulässige Müllablagerung) verleiten. Ist die Videoüberwachung dagegen nicht nur ein probates, sondern auch ein zulässiges Mittel?

Kurzfassung

Aufgrund des zumeist gegebenen Interesses der Gemeinde – vor allem zur Schadensabwehr und Vorbeugung von Vandalismus – ist die Videoüberwachung in aller Regel zulässig, außer (wie immer) eine Sicherung der Einrichtungen wäre auch anders möglich, etwa durch verlässliche Absperrungen etc. Auch bei den zulässigen Videoüberwachungen müssen allerdings die Kennze...

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