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Datenschutz für Gemeinden
Martin Führer

Datenschutz für Gemeinden

1. Aufl. 2019

Print-ISBN: 978-3-7073-4145-4

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Datenschutz für Gemeinden (1. Auflage)

S. VVorwort

Ein Jahr nach Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) herrscht weitgehende Zufriedenheit. Einerseits, weil die Flut an Zustimmungserklärungen, Seminareinladungen, Mustervorlagen und ähnlichen „How-to-do-Datenschutz-in-fünf-Schritten“-Anleitungen abgeflaut ist und die datenschutzrechtlichen E-Mails im Posteingang sich auf ein erträgliches Ausmaß eingependelt haben. Andererseits aber auch, weil zwar deutlich mehr datenschutzrechtliche Eingaben und Verfahren bei der Datenschutzbehörde angefallen sind, die Welle an Schadenersatzklagen und exorbitanten Geldbußen tatsächlich jedoch nicht stattfindet.

Vorsicht ist jedoch weiterhin geboten. Gerade durch das aktuelle Abkühlen des Themas besteht die Gefahr, die zwischenzeitig erreichte Sensibilisierung (die auch mitgeholfen hat, eine Klage- und Anspruchsflut zu verhindern) aus den Augen zu verlieren. Spätestens durch die laufenden und veröffentlichten Entscheidungen der Datenschutzbehörde wird die Existenz der DSGVO und der damit einhergehenden Pflichten ins Bewusstsein berufen. Der erste Geburtstag eignet sich zudem, die bisherigen Erkenntnisse und vorhandene Rechtsprechung in eine Handlungsanleitung für die Praxis zu gießen. Als eben diese versteht sich das gegenständliche Werk. Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich vereinzelt erreichten Klarstellungen und verfestigten Meinungen sollen Empfehlungen für das richtige Verhalten in der Praxis – mit Fokus auf die Gemeindearbeit – aufgestellt werden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit sowie eine theoretische und allzu akademische Abhandlung der Problemstellungen sind nicht Anspruch und Ziel dieses Praxisleitfadens.

Vor diesem Hintergrund ist auch die Gliederung des Werks zu verstehen: Diejenigen Fragen, die in der Beratungspraxis von den Gemeindevertretern wiederholt gestellt werden, werden zunächst kurz und prägnant beantwortet. Um dem dennoch gegebenen Anspruch auf zwar juristische, jedoch verständliche Erläuterung dieser Kurz-Antwort nachzukommen, wird in einem zweiten Schritt das jeweilige Kernproblem umfassend beleuchtet.


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St. Pölten, Juli 2019
Martin Führer

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