Datenschutz für Gemeinden
1. Aufl. 2019
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S. 1Teil I: „Darf ich das?“
1. Die Zulässigkeitsprüfung
Geht es eigentlich auch ohne Einwilligung?
Brauchen wir als Gemeinde immer eine gesetzliche Grundlage?
Wir müssen die Daten ja verarbeiten – dürfen wir das dann auch?
Die mit Abstand am meisten gestellte Frage im Datenschutzrecht ist gleichzeitig auch die zentrale Frage: „Darf ich das (mit den Daten machen)?“ Das gilt auch für den Gemeindebereich. Die Antwort darauf ist die sogenannte datenschutzrechtliche Zulässigkeitsprüfung. Die Juristen vergeben für bestimmte Handlungsabfolgen gerne eigene Namen. Hinter diesem Begriff versteckt sich ein Konstrukt an Prüfschritten, die Klarheit bringen sollen, ob die jeweilige Datenverarbeitung zulässig ist oder nicht.
Das Wesen der Zulässigkeitsprüfung kennt für den Gemeindebereich keine Besonderheiten, weshalb zunächst ein paar allgemeine Ausführungen ihre Berechtigung haben, die in weiterer Folge durch Beispiele veranschaulicht werden. Im Wesentlichen sollten schon damit alle datenschutzrechtlichen Zulässigkeitsfragen in der Gemeindepraxis geklärt werden können. Zumindest werden die jeweiligen Bürgermeister bzw Gemeindebediensteten ein erstes Gespür dafür entwickeln können,...