Datenschutz für Arbeitgeber
1. Aufl. 2019
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S. 44V. Mitarbeiter – Überwachung und Kontrollmaßnahmen
24. Darf der Arbeitgeber ohne Einwilligung des Arbeitnehmers auf dessen berufliche E-Mails während des Urlaubs oder eines Krankenstandes bzw bei Ausscheiden aus dem Unternehmen zugreifen?
Ja. Die Nachschau in und das Aufrechterhalten von personalisierten Firmen-E-Mail-Accounts wie max.mustermann@firmenname.at ist im Allgemeinen zulässig, wenn
ein betrieblicher Grund für die Nachschau/Aufrechterhaltung vorliegt,
die Privatnutzung des E-Mail-Accounts untersagt wurde (und entsprechende Verstöße in der Vergangenheit optimalerweise auch sanktioniert wurden) und
die Arbeitnehmer über die Möglichkeit des Zugriffs ausdrücklich vorab bzw spätestens bei Verwendung informiert wurden (bzw der Betriebsrat in Unternehmen, wo ein solcher vorhanden ist).
Diesfalls lässt sich die Nachschau während Urlaubszeiten und das Offenhalten des Accounts nach Ausscheiden des Arbeitnehmers zB mit der Notwendigkeit der Bearbeitung weiterer Kundenanfragen und somit, in der Regel, mit einem überwiegenden berechtigten Interesse des Arbeitgebers rechtfertigen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Somit dürfte auch der E-Mail-Account von ausgeschiedenen Arbeitnehmern für eine angeme...