Crypto Assets
1. Aufl. 2022
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Matthäus Metzler
S. 461. Einleitung
HODL. Was mit einem viral gegangenen Tippfehler begann, entwickelte sich zum Akronym des Mottos einer bekannten Veranlagungsstrategie unter Kryptoanlegern, Crypto Assets ohne Beachtung kurzfristiger Kursschwankungen dauerhaft zu halten: „hold on for dear life“. Dieses Motto mag für Kryptoanleger zu Lebzeiten als Handlungsanleitung dienen, hilft bei der Suche nach einer geeigneten Vorsorge für den Todesfall aber nicht weiter. Da Crypto Assets inzwischen erhebliche Vermögenswerte darstellen können, sollten sich Kryptoanleger diesem Thema aber widmen. Der vorliegende Beitrag versucht einen Überblick über die dafür relevanten erbrechtlichen Implikationen zu geben.
Terminologisch sei den nachfolgenden Ausführungen folgender Hinweis vorangestellt: Das österreichische Erbrecht wurde durch das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) grundlegend reformiert. Im Zuge dieser Reform strebte der Gesetzgeber auch eine Vereinheitlichung der Gesetzesbegriffe an. So wurde der Begriff des Erblassers durch den – wenig geglückten – Begriff des „Verstorbenen“ ersetzt, und zwar auch im Kontext der Lebzeiten dieser Person. Ein Verstorbener hat somit je nach Regelungszusamm...