Crypto Assets
1. Aufl. 2022
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Lukas Klever
S. 31. Einleitung und Begriffsbestimmungen
1.1. Gesetzliche Ausgangslage
In Regulierungsfragen sind Kryptowerte – infolge einschlägiger Initiativen auf europäischer Ebene – längst in der Gesetzgebung angekommen. Art 3 Z 18 Geldwäsche-RL (und in dessen österreichischer Umsetzung durch das EU-FinAnpG 2019 auch § 2 Z 21 FM-GwG) enthält – seit dessen Einführung durch Art 1 Z 2 lit d der 5. Geldwäsche-RL – eine Definition des Begriffes „virtuelle Währungen“. Demnach handelt es sich um
eine digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist und die nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.
Die gleiche Begriffsbestimmung liegt auch Art 2 lit d der RL zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln zugrunde. In ähnlicher Weise bezeichnet schließlich auch der Vorschlag für eine Kryptowerte-VO in Art 3 Abs 1 Z 2 als „Kry...