Compliance im Vergabeverfahren
1. Aufl. 2021
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S. 1804. Richtiger Umgang mit Verstößen innerhalb des Unternehmens in der Praxis
Trotz aller präventiven Maßnahmen kommt es in der Praxis leider immer wieder vor, dass im Zusammenhang mit Vergabeverfahren Verhaltensweisen gesetzt werden, die zumindest vergaberechtlich unzulässig sind, im schlimmsten Fall aber auch einen der oben unter Kapitel 2.1. und 2.2. dargestellten Straftatbestände verwirklichen. Kommt ein entsprechender Verstoß innerhalb eines Unternehmens ans Licht, so gibt es – je nach Ausmaß des Verstoßes – eine Vielzahl an Maßnahmen, die gesetzt werden kann, um den drohenden Schaden für das Unternehmen möglichst gering zu halten.
Die folgenden Maßnahmen beziehen sich primär auf das betroffene Unternehmen, dem die Handlung einer bestimmten natürlichen Person zuzurechnen ist, und nicht auf die jeweils agierende natürliche Person. In der Praxis können die Interessen der handelnden natürlichen Person und des Unternehmens, dem diese zuzurechnen ist, oft deutlich auseinanderfallen, weshalb hier vor allem auch aus anwaltlicher Sicht in der Beratung der auf den unterschiedlichen Seiten involvierten Personen Vorsicht geboten ist und genau zu evaluieren ist, wem welche weiteren Schritte zu empfehl...