Compliance im Vergabeverfahren
1. Aufl. 2021
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S. 993. Mögliche Konsequenzen von Verstößen
Die Ausführungen in den Kapiteln 2.1. bis 2.2. befassen sich mit jenen Straftatbeständen, die im Zusammenhang mit Vergabeverfahren begangen werden können und die in der Praxis (bezogen auf den Bereich von Vergabeverfahren) mE die größte Rolle spielen. Mit Ausnahme der bei den einzelnen Fallbeispielen bereits vorweg genommenen Ausführungen zu einer möglichen Verbandsverantwortlichkeit der involvierten juristischen Personen haben die oben dargestellten strafbaren Handlungen in erster Linie Konsequenzen für die jeweils agierenden natürlichen Personen. Welche Konsequenzen für die handelnden natürlichen Personen – neben der bereits dargestellten Strafbarkeit – bei unzulässigen Handlungen im Zusammenhang mit Vergabeverfahren noch entstehen können, ist näher unter Kapitel 3.2. darzustellen.
Neben den persönlichen Konsequenzen für die jeweils agierenden natürlichen Personen drohen aber bei unzulässigen Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Vergabeverfahren vor allem auch jenen Unternehmen, denen die jeweils agierenden Personen zuzurechnen sind, teilweise sehr weitreichende Konsequenzen. Diese Folgen sind von einem, rein wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet, fü...