Einführung von Compliance-Systemen
1. Aufl. 2014
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S. 36 Besonderer Teil - Gesellschaftsrecht
Im folgenden Punkt 3. dieser Arbeit soll nunmehr auf ausgewählte gesellschaftsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Einführung eines Compliance-Systems eingegangen werden. Zunächst wird in Punkt 3.1 dargestellt, welche (gesellschafts-)rechtlichen Befugnisse und Pflichten die Geschäftsleitung einer AG bzw einer GmbH im Hinblick auf die Leitung und die Organisation der Gesellschaft im Allgemeinen haben und welche Pflichten die Geschäftsleitung im Zusammenhang mit Compliance im Besonderen treffen können. Zudem wird noch auf Zuständigkeitsfragen und die allfälligen Möglichkeiten zur Delegation von Aufgaben im Bereich der Compliance eingegangen. Die (gesellschafts-)rechtlichen Pflichten und Befugnisse des Aufsichtsrats im Allgemeinen und speziell im Hinblick auf Compliance werden sodann unter Punkt 3.2 dargestellt. Danach wird in Punkt 3.3 ein kurzer Überblick über die gesellschaftsrechtlichen Haftungsbestimmungen gegeben sowie die Frage untersucht, ob sich aus dem Handeln bzw dem Unterlassen der Organe einer Gesellschaft im Zusammenhang mit Compliance eine persönliche Haftung ergeben kann.