Compliance im Antidiskriminierungsrecht
1. Aufl. 2021
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S. 73. Diskriminierungsschutzrechtliche Vorgaben für Arbeitgeber_innen
3.1. Menschenrechtliche Grundlagen des Diskriminierungsschutzes
Zentrale Grundlage für den Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt ist die Anerkennung der Würde, Gleichheit und Freiheit jedes Menschen. Würde, Gleichheit und Freiheit werden insbesondere durch Grund- und Menschenrechte – und damit auf der Ebene des Verfassungsrechts – gewährleistet.
Die Menschenwürde wird zwar im österreichischen Verfassungsrecht nicht ausdrücklich genannt, dennoch gilt die Achtung der Menschenwürde als zentrales Recht und als Fundament für alle anderen Grundrechte. Sie ist der Anerkennung aller Menschenrechte immanent. Auch im Antidiskriminierungsrecht spielt die Menschenwürde eine zentrale Rolle. Das Konzept der Gleichheit wie auch der Diskriminierungsverbote beruht ganz wesentlich auf der Anerkennung der Würde jedes einzelnen Menschen. Auch wenn der Gehalt des Begriffs „Würde“ im Einzelnen umstritten ist, muss jeder Mensch aufgrund der ihm angeborenen Menschenwürde als gleichwertig anerkannt werden. Grund- und Menschenrechte dienen dem Schutz der Menschenwürde und spiegeln sie gleichzeitig wider. Sie wirken auch im Arbeitsverh...