Cash Pooling
1. Aufl. 2008
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Schlussbemerkungen
S. 260I. Resümee
A. Zur Kapitalerhaltung
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Cash Pooling zweifelsohne eine vernünftige Finanzierungsform zur Straffung des konzerninternen Finanzhaushalts darstellt. Doch ist darauf zu achten, dass die in den Cash Pool ausgereichten Gelder drittvergleichsfähig bzw betrieblich gerechtfertigt sein müssen. Entsprechende vertragliche Gestaltungen sind daher unverzichtbar:
In der Rahmenvereinbarung ist vorzusehen, dass nicht nur die Pool-Teilnehmer zur Liquiditätsabgabe, sondern auch die Master Company gleichermaßen zum Ausgleich der entstandenen Verluste und im Bedarfsfall zur Fremdkreditmittelaufnahme verpflichtet werden. Sollte das Cash-Pooling zu einem Überschuss an Finanzmitteln führen, hat die Master Company diesen gewinnbringend zu veranlagen.
Um sicherzustellen, dass die in den Cash Pool ausgereichten Gelder nicht zweckentfremdet werden, bedarf es einer Klausel, welche den Verwendungszweck genauestens festlegt.
Die konzerninternen Geldströme sind zu marktüblichen Werten zu verzinsen, wobei die Abrechnung der Zinsen taggenau zu erfolgen hat.
Für die Leistungen der Master Company ist ein angemessenes monatliches Entgelt im Vertragswerk zu ...