Cash Pooling
1. Aufl. 2008
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitel 5 Die Pool-Gesellschaften als Adressaten des Eigenkapitalersatzrechts
S. 184I. Österreichischer Konzernbegriff und Bedeutung im EKEG
A. Konzernbegriff nach § 15 AktG, § 115 GmbHG
Die gesetzliche Determinierung eines österreichischen Konzernrechts erweist sich gegenüber dem deutschen kodifizierten Konzernrecht der §§ 291–338 dAktG als sehr dürftig. Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen des Konzernbegriffs erschöpfen sich in den § 15 AktG, § 115 GmbHG. Daneben finden sich auch noch abweichende Konzernbegriffe in besonderen Regelungszusammenhängen, welche jedoch keinen großen Unterschied zu den eben genannten Bestimmungen darstellen. Zu nennen sind § 29 Abs 1 Z 3 und Abs 2 Z 1 GmbHG betreffend die Aufsichtsratspflicht von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, § 7 Abs 1 Z 5 KartG, welcher Teilaspekte zum kartellrechtlichen Begriff des „Zusammenschlusses“ enthält, wie auch die Erfassung des Konzerns durch § 244 UGB hinsichtlich der Rechnungslegung. Die Bestimmung des § 110 Abs 6 ArbVG nimmt auf die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat des beherrschenden Unternehmens Bezug, § 88a ArbVG regelt die Errichtung einer Konzernvertretung. Schließlich enthält § 228 Abs 3 UGB den Begriff des „verbundenen Unternehmens“ und auch § 22 Abs 1 ÜbG deutet mit dem Passus der „unmittelbaren oder mittelbaren kontrolli...