Vom Start-up zum Börsekandidaten
1. Aufl. 2020
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1. S. 139Vorbemerkungen
Der Gang an die Börse kann über zwei Wege erfolgen: als „klassischer“ IPO oder als technisches Listing, also ohne ein öffentliches Angebot von Aktien der Emittentin. In beiden Fällen werden die Aktien des Unternehmens anschließend an der Börse gehandelt und können dort von Investoren gekauft und verkauft werden. Der Schritt, ein Unternehmen an die Börse zu bringen, bedarf – wie bereits in den vorherigen Beiträgen dargelegt – ausreichender Vorbereitung und Planung. Zuletzt bringt ein Börselisting eine Handvoll an Änderungen und Verpflichtungen für das Unternehmen mit sich. Mögen diese Vorgaben und Pflichten auf den ersten Blick zwar überbordend erscheinen, so gibt es dennoch letztlich nichts, was nicht mit einer entsprechenden Governance bewerkstelligt werden kann. Insgesamt überwiegen jedenfalls die Vorteile eines Börselistings, sei es nun wegen der erhöhten Marktwahrnehmung, des Zugangs zu einer zusätzlichen Finanzierungsquelle oder einer ständigen Bewertung des Unternehmens – siehe dazu bereits die vorherigen Beiträge.
2. Die Wiener Börse AG
2.1. Organisation
Die Wiener Börse AG (im Folgenden „WBAG“) betreibt als Börseunternehmen die einzige Wertpapierbörse in Öster...