Vom Start-up zum Börsekandidaten
1. Aufl. 2020
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1. S. 86Einleitung
Ist die Entscheidung für einen Börsegang getroffen, kann sich die Frage stellen, in welchem Land und mit welchem Börsevehikel dieser erfolgen soll. Neben der Börse Wien kommt häufig auch ein Börseplatz im Ausland in Betracht. Steuerliche Aspekte spielen hierbei typischerweise keine treibende Rolle, sollten aber dennoch nicht unbeachtet gelassen werden. Dabei stellt sich etwa die Frage, ob das Unternehmen als Ganzes an die Börse geht oder über einen Carve-Out nur einzelne Sparten am Kapitalmarkt platziert werden: In beiden Fällen müssen steuerplanerische und organisatorische Aspekte berücksichtigt werden. Zudem stellen zusätzliche Berichtspflichten des börsenotierten Unternehmens und die mit der Börsenotierung einhergehende größere öffentliche Aufmerksamkeit neue Anforderungen an die Steuerabteilungen.
Vor dem IPO muss zunächst die rechtliche Struktur des Börseaspiranten geklärt sein. Welche Rechtsform hat das Unternehmen? Wo soll die Gesellschaft ansässig sein? Diese Fragen lassen sich auf Grundlage des Gesellschaftsrechts und der regulatorischen Anforderungen am Ort des Finanzplatzes beantworten. Denn dieser hat damit unmittelbare Auswirkungen auf die rechtliche Strukt...