Die private Bildaufnahme im Datenschutzrecht
1. Aufl. 2022
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S. 693. Aufnahme und Verwendung von privaten Bildaufnahmen
Nachdem im vorstehenden Abschnitt der allgemeine datenschutzrechtliche Rechtsrahmen der privaten Bildaufnahme analysiert wurde, sollen die bisher gewonnenen Ergebnisse in diesem Abschnitt nun herangezogen werden, um auf konkrete Zulässigkeitsgründe einzugehen, auf deren Grundlage Lichtbilder aufgenommen und weiterverarbeitet werden dürfen. Dabei wird zunächst auf die Zulässigkeitstatbestände, die sich aus dem Zusammenspiel zwischen DSGVO und § 1 DSG sowie § 12 f DSG ergeben, eingegangen. Anschließend werden unter den Punkten 3.3. bis 3.5. konkrete, für private Bildaufnahmen besonders relevante Verarbeitungssituationen auf deren datenschutzrechtliche Zulässigkeit untersucht. Da sich Zulässigkeitsfragen häufig um einzelfallbezogene Interessenabwägungen drehen, gilt es dabei stets mittels Gesetzesauslegung sowie (sofern vorhanden) Analyse der bisherigen Judikatur und Literatur Regeln herauszuarbeiten, die auf eine Vielzahl von Einzelfällen angewendet werden können.
3.1. Zulässigkeitsgründe nach früherer Rechtslage (DSG 2000)
Vor Inkrafttreten des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 sowie des Datenschutz-Deregulierungs-Gesetzes 2018 regelte das DSG 2000 unter Abschnitt 9a exp...