Die private Bildaufnahme im Datenschutzrecht
1. Aufl. 2022
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S. 32. Die private Bildaufnahme zwischen nationalem und Unionsrecht
2.1. Datenschutzrechtliche Grundlagen
2.1.1. Grundbegriffe
Vor allem aufgrund der vorgegebenen Begriffsbestimmungen des Art 2 DSRL war die datenschutzrechtliche Terminologie bereits bisher europaweit gewissermaßen harmonisiert. Auch wenn sich diese Terminologie seitdem im Wesentlichen kaum geändert hat, wurden durch die Einführung der DSGVO dennoch einige Grundbegriffe modifiziert oder in ihrer Bedeutung umgestaltet. In diesem Abschnitt werden daher die für diese Abhandlung relevantesten datenschutzrechtlichen Grundbegriffe nach deren aktuellem Bedeutungsgehalt erläutert.
2.1.1.1. Personenbezogene Daten
Im Anwendungsbereich der DSGVO sind nur „personenbezogene“ Daten relevant. Darunter sind im Grunde alle Informationen zu verstehen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Gemäß Art 4 Z 1 DSGVO ist dabei die Identifizierbarkeit der Person gegeben, wenn sie
direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, ph...