Bilanzsteuerrecht und Steuerbilanzpolitik anhand von Fällen
3. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 125 Analyse der Fälle
Ansatz
S. 1261. Fall: Einlage Grundstück (Antonitsch)/GrESt **
Begründung
Es handelt sich hiebei um einen Fall, bei dem Gebühren und Verkehrsteuern in die unternehmens- und steuerrechtliche Bilanzierung mit eingebunden sind. Die Bilanzierung der Grunderwerbsteuer in den einzelnen Varianten ist höchst unterschiedlich.
Grundfall:
Der Einzelunternehmer legt ein Grundstück aus seinem Privatvermögen in das Betriebsvermögen ein, indem er den Gewinn nach § 5 Abs 1 EStG ermittelt. Mangels Rechtsträgerwechsels und Erfüllung eines Haupt- oder Nebentatbestandes fällt überhaupt keine GrESt an, in der UGB-Bilanz ist das Grundstück nach § 202 Abs 1 UGB mit dem beizulegenden Wert anzusetzen. Steuerrechtlich erfolgen Einlagen zum Teilwert nach § 6 Z 5 EStG.
Buchung:
Variante 1:
(Vgl , ÖStZB 1994, 274)
Es erfolgt ein Rechtsträgerwechsel durch Rechtsgeschäft. Gesellschafter Babuschka überträgt das Grundstück an die OG, die nunmehr als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Der Tatbestand des § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG ist verwirklicht, die Gegenleistung entspricht nach § 4 Abs 1 GrEStG der Erhöhung des Wertes der Gesellschaftsrechte. Sollte die Erhöhung nicht exakt bezifferbar sein (wie zB bei einer Kapitaler...