Bezugsumwandlung über betriebliche Altersvorsorge
1. Aufl. 2017
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S. 307V. Bezugsumwandlung über Bezugsverlagerung für GmbH-Geschäftsführer (§ 22 EStG)
Mit diesem Kapitel verlassen wir den „echten“ Arbeitnehmer und wenden uns den Personen zu, welche in aller Regel selbst die „Chefs“ in einer GmbH sind – den GmbH-Geschäftsführern mit Anteilen an einer GmbH über 25,00 % (in sehr vielen Fällen 100,00 %).
In Österreich beträgt die GmbH-Anzahl nach Daten der Statistik Austria rund 80.000, wobei es gemäß Zahlen der Wirtschaftskammer österreichweit 2016 3.486 GmbH-Neugründungen gab. Nach den Einzelunternehmen, welche mit Respektabstand die Unternehmensform mit den meisten Neugründungen sind, stellt die GmbH die Rechtsform mit den meisten Neugründungen dar.
Nicht zuletzt aufgrund der Initiativen der österreichischen Versicherungswirtschaft konnte im Bereich der GmbH-Geschäftsführer mit Anteilen über 25,00 % ein zumindest sichtbarer Abdeckungsgrad an Vorsorgen über Firmenpensionen erreicht werden – wobei bei Weitem noch nicht von „mittlerer oder hoher Versorgungsdichte“ die Rede sein kann.
Das Prämienvolumen im Neugeschäft (wie auch im Bestand) in der BAV in der österreichischen Versicherungswirtschaft generiert sich überwiegend aus Pensionsrückdeckungen für direkte Leistu...