Aktuelle Entwicklungen im Betriebsübergangsrecht
1. Aufl. 2016
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I. S. 56Ausgangslage
Der von der Betriebsübergangs-RL 2001/23/EG durch den Ex-lege-Übergang der Arbeitsverhältnisse und die begleitenden Anordnungen statuierte hohe Schutzstandard für den einzelnen AN wird von der Rechtsordnung nicht immer als wünschenswert angesehen. So könnten die Ex-lege-Übertragungen in einem Insolvenzverfahren zu kontraproduktiven Auswirkungen führen, wenn Fortführungen und Weiterbeschäftigungsschritte so kostspielig bzw aufwändig gemacht werden, dass als Ausweg nur mehr die Liquidierung bzw Zerstörung sanierbarer wirtschaftlicher Substanz möglich erscheint. Damit wird dem Schutzbedürfnis der Arbeitnehmerseite aber erst recht nicht entsprochen.
In der Rs Abels hat der EuGH demgemäß festgehalten, dass das Betriebsübergangsrecht die ANbei Betriebsübergang schützen und ihreAnsprüche gewährleisten soll, während das „Konkursrecht“ das Ziel verfolge, mittels besonderer Verfahren einen Ausgleich verschiedener Gruppeninteressen, insbesondere Gläubigerinteressen, herbeizuführen. Diese Besonderheiten kämen sowohl im Gemeinschaftsrecht als auch in den Rechten aller Mitgliedstaaten zum Ausdruck. Aus dem Aufbau der Betriebsübergangs-RL und ihrer Stellung im Gemeinschaftsrecht im ...