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Gert-Peter Reissner/Florian Burger

Aktuelle Entwicklungen im Betriebsübergangsrecht

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3546-0

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Dokumentvorschau
Aktuelle Entwicklungen im Betriebsübergangsrecht (1. Auflage)

I. S. 2Zu den Kriterien des Betriebsübergangs

A. Übergangsbegriff der RL 2001/23/EG

Gem Art 1 Abs 1 lit b RL 2001/23/EG liegt ein Übergang iSd RL dann vor, wenn ein „eine ihre Identität bewahrende wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit“ auf einen anderen Inhaber übergeht. Der österreichische Gesetzgeber hat sich nicht die Mühe gemacht, den Betriebsübergangsbegriff zu definieren, sondern knüpft mit § 3 Abs 1 AVRAG direkt am Begriff an, wenn er sagt, dass ein AG, auf den ein Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil übergeht, in die entsprechenden Arbeitsverhältnisse eintritt. Das lässt den Tatbestand jedenfalls weit offen für die jeweiligen Konkretisierungen durch die Rsp.

Demgegenüber normiert bspw § 613a Abs 1 Satz 1 dBGB, dass ein Übergang der Arbeitsverhältnisse dann vorliegt, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch „Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber“ übergeht. Damit sollte in Deutschland aber offenbar nur ausgeschlossen werden, dass § 613a dBGB dann anwendbar ist, wenn der Übergang auf Gesetz oder sonstigem Hoheitsakt beruht. § 613a dBGB wird aber im Weiteren so verstanden, dass neben e...

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