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Manfred Pichelmayer

Berufsausbildungsrecht kompakt

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-2055-8

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Berufsausbildungsrecht kompakt (1. Auflage)

S. 132XXIX. Ausbildungsberatung und Schiedsstellen

Durch die Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1998 wurde die Errichtung von Schiedsstellen angeordnet. Der Auftrag zur Errichtung von Schiedsstellen richtet sich primär an die Wirtschaftskammern und Arbeiterkammern. Diese sollen im Rahmen ihres Wirkungsbereiches eine qualifizierte betriebliche Ausbildung fördern und Betriebe zur Lehrlingsausbildung motivieren.

In besonderen Konfliktfällen aus dem Lehrverhältnis sollen sie Hilfestellung anbieten und bei Nichteinigung die oben genannten paritätisch besetzten Schiedsstellen einrichten. Die Schiedsstellen sind als Serviceinrichtung zu verstehen. Die Betroffenen unterwerfen sich gegebenenfalls freiwillig diesen Schiedsstellen. Die Schiedsstellen gemäß § 19 a BAG spielen in der Praxis derzeit jedoch keine Rolle.

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