Das Benutzerhandbuch als Mietvertragsergänzung
2. Aufl. 2017
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S. VVorwort zur 2. Auflage
Seit Veröffentlichung der ersten Auflage im Oktober 2014 hat das Miet- und Wohnrecht bedeutsame Änderungen erfahren. So hat sich etwa der Gesetzgeber mit der Wohnrechtsnovelle 2015 nun (doch) zu einer Einschränkung des im Vollanwendungsbereich vorherrschenden „Graubereichs“ durchgerungen: § 3 Abs 2 Z 2a MRG sieht nunmehr eine Erhaltungspflicht des Vermieters für mitvermietete Heizthermen, Warmwasserboiler und sonstige Wärmebereitungsgeräte vor. Damit gehört zumindest das Paradebeispiel der defekten Therme, die weder in die Erhaltungspflicht des Vermieters noch in jene des Mieters fiel, aber dennoch ein Mietzinsminderungsrecht auslöste, der Vergangenheit an.
Darüber hinaus hat sich der OGH in seiner Entscheidung 2 Ob 1/16k vom erstmals mit Unterlassungsansprüchen eines klagenden Nichtrauchers auseinandergesetzt und dabei das Rauchen nur außerhalb bestimmter Ruhe- und Nachzeiten sowie in Abhängigkeit der jeweiligen Jahreszeit für zulässig erklärt; einem gänzlichen (uneingeschränkten) Rauchverbot wurde folglich eine Absage erteilt. Wenngleich diese Entscheidung zu nachbarrechtlichen Abwehransprüchen nach § 364 Abs 2 ABGB ergangen ist, wird ihre Wertung auch bei mietvertraglichen Rauchve...