Bauversicherungen richtig abschließen
1. Aufl. 2018
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S. 5510. Betriebshaftpflichtversicherung für Baumeister und sonstige Professionisten/Baunebengewerbe
Die Betriebshaftpflichtversicherung gewährt dem Bau- bzw Subunternehmer oder Professionisten Versicherungsschutz, sofern er von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes auch wegen Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Soweit das Gesetz ein Verschulden zur Voraussetzung für die Haftpflicht macht, der Unternehmer aber vertraglich eine verschuldensunabhängige Eintrittspflicht vereinbart, bewegt er sich damit außerhalb seines Versicherungsschutzes, weil zumeist nur gesetzliche Haftungen als versichert gelten. Dies geschieht häufig dann, wenn der Bauherr, zB bei Unterfangungsarbeiten am Nachbargebäude, vom Unternehmer eine generelle Freistellung (Schad- und Klagloshaltung) von möglichen Schadenersatzansprüchen des Nachbarn, etwa für Risseschäden, verlangt. Gleiches gilt für Dachbodenausbauten und Risseschäden in den darunterliegenden Wohnungen. Da der Bauherr für solche Schäden gemäß § 364b ABGB verschuldensunabhängig haftet, ist er geneigt, dieses Risiko auf die ausführenden Unternehmen zu überwälzen. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet keinen Ers...