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Jagerhofer

Bauversicherungen richtig abschließen

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3552-1

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Bauversicherungen richtig abschließen (1. Auflage)

S. 438. Gesetzliche Pflichthaftpflichtversicherungen rund um den Bau

8.1. Gesetzliche Pflichthaftpflichtversicherung für Baumeister

Für die Gewerbe von Baumeistern (planende und ausführende Baumeister), Baugewerbetreibende eingeschränkt, Teilgewerbe Erdbau, Teilgewerbe Betonbohren und Schneiden gilt seit einiger Zeit eine gesetzliche Pflichthaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und reine Vermögensschäden:

Baumeister

§ 99. […]

(7) Die zur Ausübung des Baumeistergewerbes (§ 94 Z 5) oder der dem Baumeistergewerbe entstammenden Teilgewerbe berechtigten Gewerbetreibenden haben für ihre Berufstätigkeit eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung muss bei einem Unternehmen erfolgen, das zum Geschäftsbetrieb in Österreich befugt ist. Die Versicherungssumme hat zu betragen:

1.

Für einen zur Ausübung des Baumeistergewerbes (§ 94 Z 5) oder der dem Baumeistergewerbe entstammenden Teilgewerbe berechtigten Gewerbetreibenden mit höchstens einem jährlichen Umsatz gemäß § 221 Abs. 2 Z 2 in Verbindung mit § 221 Abs. 4 Unternehmensgesetzbuch: mindestens 1 000 000 Euro pro Schadensfall, wobei es zulässig ist, die Versicherungsleistung pro jährli...

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