Bauversicherungen richtig abschließen
1. Aufl. 2018
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S. 306. Bauherrnrisiko/Bauherrnhaftpflichtversicherung – Baugrund- und Bodenrisiko
6.1. Bauherrnrisiko/Bauherrnhaftpflichtversicherung
Durch die Bautätigkeit schafft der Bauherr eine Gefahrenquelle, die von ihm die Einhaltung der allgemeinen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten verlangt. Auch wenn er sich durch die Beauftragung von Fachleuten und Fachfirmen von einem Großteil seiner Risiken in Bezug auf Drittschäden entledigen kann, bleibt in einigen Fällen doch eine gesamtschuldnerische Haftung (zB gegenüber dem Nachbar) bei ihm.
Worin besteht das Risiko?
Sachschäden an benachbarten Objekten
Schäden gegenüber Dritten
Haftung nach dem BauKG
Koordinierungspflicht, sofern kein Generalunternehmer beauftragt wurde
Baugrund- und Bodenrisiko
Wofür wird gehaftet?
dem Nachbarn gemäß § 364b ABGB für Sachschäden am Nachbarobjekt verschuldensunabhängig
jedem Dritten gegenüber wegen der Eröffnung einer Gefahrenquelle idR für Sach- oder Personenschäden
Haftung nach dem BauKG für Gesundheitsschäden der Bauarbeiter auf der Baustelle
den Professionisten gegenüber aus Vertrag für Mängel in der Koordinierung der einzelnen Gewerke
Gesetzliche und verschuldensunabhängige Haftung für Nachbarschaftsschäden
Gemäß § 364b ABGB darf ein Grundstück nich...