Bauträgerprojekte umsetzen und verstehen
3. Aufl. 2021
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S. 83IX. Treuhandabwicklung
A. Funktion des Treuhänders
Der Treuhänder ist ein wesentlicher Eckpfeiler im Sicherungssystem des BTVG. Die Bestellung eines Treuhänders ist für den Bauträger verpflichtend, wenn die Vorauszahlungen des Erwerbers durch die grundbücherliche Sicherstellung oder die pfandrechtliche Sicherung sichergestellt werden soll. Wird jedoch für die allfälligen Rückforderungsansprüche des Erwerbers eine schuldrechtliche Sicherung im Sinne des § 8 BTVG vereinbart, so kann auf die Bestellung des Treuhänders verzichtet werden. Der Bauträger kann allerdings einen Treuhänder fakultativ bestellen. Als Treuhänder kann nur ein Rechtsanwalt, eine Rechtsanwalts-Partnerschaft und wohl auch Rechtsanwaltsgesellschaft oder ein Notar bestellt werden. Diese Einschränkung auf jene Berufsgruppen, für die eigene Standesvorschriften erlassen sind, soll die Unabhängigkeit zwischen Bauträger und Treuhänder gewährleisten und die Entstehung eines treuwidrigen Naheverhältnisses zwischen ihnen vermeiden.
Diese Aufgabe ist mit großer Verantwortung verbunden und die Praxis und daran anknüpfend die Judikatur zeigen, dass der eine oder andere Vertragsverfasser und Treuhänder immer noch zu wenig bedenkt, die Erfüllung...