Bauträgerprojekte umsetzen und verstehen
2. Aufl. 2018
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S. 134XII. Rücktrittsrechte und Rückforderungsansprüche
A. Rücktrittsrechte des Erwerbers
Gemäß § 5 Abs 1 BTVG hat der Erwerber das Recht, von seiner Vertragserklärung oder vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurückzutreten, sofern der Bauträger nicht die darin aufgezählten Voraussetzungen innerhalb der gesetzlichen Frist erfüllt. Der Erwerber kann nach § 5 Abs 1 Z 1 BTVG insbesondere vom Vertrag zurücktreten, wenn der Bauträger ihm nicht spätestens eine Woche vor Abgabe der Vertragserklärung den vorgesehenen Vertragsinhalt (§ 4 BTVG) mitgeteilt hat. Durch den Verweis dieser Bestimmung auf den gesamten § 4 BTVG muss der Bauträger den Erwerber nicht nur über alle Tatbestände des Absatz 1 aufklären, sondern auch über einen allfällig vereinbarten Ausschluss der Verzugsfolgen nach Absatz 2, falls noch keine rechtskräftige Baubewilligung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bauträgervertrags vorliegt. Des Weiteren muss dem Erwerber die Verpflichtung zur Einräumung eines Haftrücklasses erläutert werden.
Der Rücktritt des Erwerbers ist ausgeschlossen, wenn ihm eine Woche vor Abgabe seiner Vertragserklärung die notwendigen Informationen schriftlich zugegangen sind. Die Übermittlung der Informationen per E-Mail ist ausreichend, wenn der Erwerber dem ...