Bauträgerprojekte umsetzen und verstehen
2. Aufl. 2018
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S. 119XI. Wohnungseigentumsbegründung
Die nachstehenden Ausführungen sollen einen Überblick über die Wohnungseigentumsbegründung geben. Aufgrund der Komplexität des Wohnungseigentumsrechts wird aber für die ordnungsgemäße Abwicklung einer Wohnungseigentumsbegründung auf weiterführende Literatur zurückzugreifen sein.
A. Wohnungseigentumsorganisator
Wohnungseigentumsorganisatoren sind gemäß § 2 Abs 6 zweiter Satz WEG 2002 sowohl der Eigentümer als auch der außerbücherliche Erwerber der Liegenschaft, und auch jeder, der mit dessen Wissen die organisatorische Abwicklung des Bauvorhabens oder der Wohnungseigentumsbegründung durchführt oder an dieser Abwicklung in eigener Verantwortung beteiligt ist. Als Wohnungseigentumsorganisator wird demnach jene persönliche oder juristische Person bezeichnet, die Eigentümer oder außerbücherlicher Erwerber ist und die Abwicklung des Bauvorhabens oder auch die Wohnungseigentumsbegründung durchführt. Wohnungseigentumsorganisatoren sind jedoch auch jene Personen, die im Wissen der Eigentümer oder der außerbücherlichen Erwerber die „organisatorische Abwicklung des Bauvorhabens“ in eigener Verantwortung durchführen. Dies bedeutet, dass neben dem Liegenschafts(mit)eigentüm...