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Flener/Mörzinger

Bauträgerprojekte umsetzen und verstehen

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3845-4

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Bauträgerprojekte umsetzen und verstehen (2. Auflage)

S. 23IV. Absicherung des Käufers

A. Übersicht über die Sicherungsinstrumente

§ 7 Abs 1 BTVG normiert, dass der Bauträger den Erwerber gegen den Verlust der von diesem aufgrund des Bauträgervertrags geleisteten Zahlungen (§ 1 Abs 1 BTVG) mit Ausnahme seiner Zahlungen für Abgaben und Steuern sowie für die Kosten der Vertragserrichtung und ‑abwicklung sichern muss. Des Weiteren sind von der Sicherungspflicht des Bauträgers die Kosten des Treuhänders und die Kosten für allfällige Garantien ausgenommen.

Spätere Zahlungen des Erwerbers für Sonder- und Zusatzleistungen, welche betragsmäßig nicht von der Sicherungsdeckung umfasst sind, müssen nachträglich gesichert werden. Der teleologische Zweck hinter den Regelungen bezüglich der Sicherungsinstrumente des BTVG besteht darin, das Vorauszahlungsrisiko des Erwerbers zu sichern und dadurch das Insolvenzrisiko für diesen zu minimieren. Die Normierung der gesetzlichen Sicherheiten bringt auch auf Seiten des Bauträgers Rechtssicherheit, da dieses eine Erleichterung in der strategischen Projektentwicklung darstellt und auch das Insolvenzrisiko des Bauträgers vermindert.

Die Sicherung der geleisteten Zahlungen kann mittels schuldrechtlicher Sicherung (§ 8 BTVG), grundbücherlicher Sicherstellung in Verbindung mit der

Bauträgerprojekte umsetzen und verstehen

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