Einführung in das Baurechtsgesetz
1. Aufl. 2021
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S. 22. Rechtshistorischer Rückblick
2.1. Werdegang des Baurechtsgesetzes
Ein Blick auf den Beginn dieses Rechtsinstituts Anfang des 20. Jh offenbart, dass das Baurecht primär ein Thema der Sozialgesetzgebung war. Wien zählte gegen Ende des 19. Jh zu den europäischen Städten mit den schlechtesten Wohnverhältnissen. Es gab einerseits zu wenig Wohnraum und andererseits großteils Wohnungen mit feuchten Räumen und unzumutbaren sanitären Zuständen. Sowohl von Seiten der Architektur als auch des Österreichischen Werkbunds gab es Anregungen für einen neuen Städtebau. Besonders hervorzuheben ist aber Franz Klein, der als engagierter Rechts- und Sozialreformer, Hochschullehrer und Politiker neben mehreren anderen wichtigen Gesetzen, wie der Zivilprozessordnung, auch bei der Schaffung des BauRG maßgeblich mitwirkte.
Der Rechtsgrundsatz „superficies solo cedit“, das Verbot des Stockwerkseigentums und die Scheu vor einer Wiederbelebung der deutschrechtlichen Form der Leihe, bei der das auf dem Leihgut errichtete Bauwerk in das Eigentum des Erbauers fiel, bedingten wesentlich die Ausgestaltung dieses Rechtsinstituts, bei dem das Bauwerk auf einem Grundstück nicht dem rechtlichen Schicksal des Grundstücks folgt.
Dabei kannte das ABGB bereits von Be...