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Baumeister und Baugewerbetreibender im Gewerberecht

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4456-1

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Dokumentvorschau
Baumeister und Baugewerbetreibender im Gewerberecht (1. Auflage)

S. 182. Grundlagen des Gewerberechts

2.1. Die gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeit

2.1.1. Allgemeines

In den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fallen nur gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeiten. Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.

Bis zur GewO 1973 enthielt das Gesetz selbst keine Definition des Begriffes Gewerbe bzw der gewerbsmäßigen Ausübung einer Tätigkeit. Dies wurde damit begründet, dass die wesentlichen Merkmale hinlänglich feststünden und daher nicht erst durch eine gesetzliche Definition sichergestellt werden müssten. Nach der allgemeinen Auffassung und Rechtsprechung des VwGH war darunter jeweils eine Beschäftigung zu verstehen, die nicht auf bloße Selbstbedienung, sondern auf Erwerb gerichtet ist, dauernd und nicht nur bloß vorübergehend und schließlich selbständig, das ist auf eigene Rechnung, betrieben wird.

Erst bei der Erlassung der GewO 1973 ging man davon aus, dass auf eine gesetzliche Definition nicht verzichtet werden kann. Der Mangel einer solchen Definition könne nur durch die Judikatur des VwGH überbrückt werden; der nähere Inhalt dieses Begriffes sollte aber jedenfalls im Gesetz festgehalt...

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