Handbuch Baumängel und Bauschäden
1. Aufl. 2014
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S. 1 Rechtlicher Teil
S. 31. Einleitung zum rechtlichen Teil
Jeder Bauherr, der sich dazu entschließt, ein oder mehrere Unternehmen damit zu beauftragen, ein Bauwerk zu errichten, sollte in der Regel mindestens etwa 12–18 Monate seines Lebens damit zubringen, sein Haus/Objekt zu planen, dessen Wachsen zu beobachten, Professionisten zu koordinieren sowie Fehler in der Bauabwicklung zu erkennen und möglichst zeitgerecht ausbessern zu lassen.
Der Erwerb eines Objekts von einem Bauträger vor dessen Fertigstellung erfordert entsprechende vertragliche Regelungen vor allem hinsichtlich der finanziellen Abwicklung. Insbesondere dann, wenn der Erwerber Zahlungen vor Fertigstellung an den Bauträger oder an Professionisten leistet, sollte er darauf achten, dass auf diesen Vertrag die Regeln des BTVG zur Anwendung kommen, die ihn davor schützen sollen, ohne Vereinbarung und konkreter Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Sicherungsinstrumente in Unkenntnis der Rechtsfolgen Zahlungen zu leisten. Im Rahmen dieses Buches werden die speziellen Kriterien der grundbücherlichen Sicherung der Rechte des Erwerbers in einem Bauträgerprojekt näher beleuchtet, da diese bezwecken, dem Erwerber von Anfang an geeignete...